Eine Aktion der DGHS ( Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben)
Selbstbestimmtes Sterben ist definitiv ein Thema für libertäre Geister. Unser Freiheit verlangt, das wir auch diese Diskussion führen. Einige von uns sind bereits Mitglied der DGHS. Es geht einfach darum, den legalen Rahmen für einen assistierten Suizid zu kennen und aus den Erfahrungen anderer zu lernen. Presseaktuell hatten sich die Kessler Zwillinge vor einigen Monaten öffentlichkeitswirksam zu diesem Schritt entschlossen.
Inhalt:
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Im Zentrum steht der 78‑jährige ehemalige Architekt Richard Gärtner, der sein Leben mit Hilfe eines tödlichen Präparats beenden möchte, obwohl er körperlich gesund ist.
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Vor dem Deutschen Ethikrat wird verhandelt, ob Ärztinnen und Ärzte einem solchen Wunsch nachkommen dürfen und ob es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben unabhängig von Krankheit gibt.
Thema und Fragestellung:
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Der Film verhandelt ethische und rechtliche Fragen der Sterbehilfe, insbesondere die Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe von 2020.
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Zentral sind die Fragen: „Wem gehört unser Leben?“ und „Gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben?“; verschiedene Expert:innen vertreten dazu gegensätzliche Positionen.
Besetzung und Form:
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Zu den Hauptrollen gehören Barbara Auer (Vorsitzende des Ethikrats), Lars Eidinger (Anwalt Biegler) und Matthias Habich (Richard Gärtner), außerdem u. a. Ulrich Matthes, Christiane Paul, Anna Maria Mühe und Götz Schubert.
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Der Film ist als kammerspielartige Verhandlung inszeniert und bindet das Publikum über eine Abstimmung in die Entscheidung über Gärtners Schicksal ein.
Rezeption:
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Kritiken betonen die verständliche, aber sehr didaktische Darstellung eines komplexen ethischen Konflikts, die stark auf Dialoge und Argumente setzt.
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Fachleute aus Palliativmedizin, Psychologie, Recht und Ethik lobten und kritisierten den Film zugleich, insbesondere die zugespitzte Fragestellung nach einem „Recht“ auf assistierten Suizid.

